Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Liebe Schülerinnen und Schüler,

das Land NRW teilte heute in folgender Mitteilung mit, dass der Unterricht an Schulen aufgrund der Corona-Infektionslage bis zum Beginn der Osterferien ruht. Es bestehen zunächst für die Folgetage kurzfristige Übergangsregelungen sowie Bestimmungen für ein danach einsetzendes Notbetreuungsangebot.

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht. Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts. Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

ÜBERGANGSREGELUNG:

Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.

2. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah mit einer weiteren Schul-Mail.

3. Durchführung von Prüfungen und Erbringung von Leistungsnachweisen etc.

a) Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe und an Beruflichen Gymnasien

Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen. Die Termine sind insbesondere mit Blick auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aufgrund des durch die Kultusministerkonferenz veranlassten länderübergreifenden Aufgabenpools zwischen den Ländern abgestimmt und bleiben in diesen und allen anderen Fächern grundsätzlich bestehen. Auch die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA) am 2. April kann wie vorgesehen stattfinden, da die Schulen als Gebäude nicht geschlossen sind.

Selbst für den Fall, dass der Unterricht nicht unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen werden sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgebäude in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkräften genutzt werden können, um an den vorgesehenen Terminen ordnungsgemäße Prüfungen durchzuführen, da die Einstellung des Unterrichts einen generellen prophylaktischen Charakter hat und die Räumlichkeiten selbst nicht betroffen sind.

Sollte es in Einzelfällen an Schulen durch Schulschließungen in den vergangenen Wochen bzw. durch die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März nicht möglich sein, dass alle angehenden Abiturientinnen und Abiturienten die notwendigen Leistungsnachweise („Vorabiturklausuren“) erbringen konnten, so sollen die Schulen das unmittelbar nach den Osterferien nachholen. Für diesen Fall erfolgt die Zulassung der betroffenen Schülerinnen und Schüler durch die ZAA-Konferenz bis zum 5. Mai und die Schülerinnen und Schüler legen ihre Abiturprüfungen ab dem 7. Mai an den zentralen Nachschreibeterminen ab.

b) Informationen zu anderen Prüfungsformaten

Weitere Informationen u.a. zu Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), zentralen Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Prüfungen an Berufskollegs sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden Ihnen in den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung (http://www.schulministerium.nrw.de) veröffentlicht und stetig aktualisiert.

Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.). Hierzu sollten in der Schule vorhandene technische Infrastrukturen genutzt werden.

4. Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer

Das Ruhen des Unterrichtsbetriebes entbindet die Schulleitungen und die Lehrkräfte nicht von den bestehenden Dienstpflichten.

Das Ruhen des Unterrichts aus Gründen des Infektionsschutzes gilt grundsätzlich nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Lehrkräfte (vgl. Schul-Mail Nr. 1 und 3). In diesem Fall erfüllen die Lehrkräfte ihre Dienstaufgaben, soweit möglich, am heimischen Arbeitsplatz.

Trotz der Entscheidung über das Ruhen des Unterrichts kann eine Schule auch teilweise weiter genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass a) ein Zusammenkommen einer begrenzten Anzahl von Menschen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist und b) von den betroffenen Schulräumen keine Infektionsgefahren ausgehen. Dieses liegt im Ermessen der zuständigen Behörden (örtliche Ordnungsbehörden bzw. Gesundheitsämter). In einem solchen Fall kann die Anwesenheit der Lehrkräfte durch die Schulleitung angeordnet werden.

Es muss in jedem Fall eine Erreichbarkeit der Schulleitungen und der Lehrkräfte sichergestellt werden.

Der Ausbildungsbetrieb der Lehrerausbildung in Verantwortung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (interne und externe Seminarveranstaltungen, ausbildungsfachliche Begleitung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern und Praxissemesterstudierenden) sowie Veranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung (Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Kompetenzteams und der Bezirksregierungen) werden bis auf Weiteres ausgesetzt.

Das Krisenmanagement des Ministeriums und der Bezirksregierungen bleiben für schulische Krisen unter den bekannten Nummern erreichbar. Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah mit der Schul-Mail (Nr. 5).

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Umsetzungsregelungen für die Heinrich-Heine-Realschule:

Zu 1)
Die Schulleitung ist in der Phase des ruhenden Unterrichtes jederzeit unter Verwendung der E-Mail-Adressen
heinereal@gmx.de
c.osman@heinereal.de
s.bornemann@heinereal.de
erreichbar.
Darüber hinaus wird auch die E-Mail-Adresse 162930@schule.nrw.de bearbeitet. Auch alle Dienstmail-Adressen der Lehrer*innen (v.nachname@heinereal.de) bleiben aktiv und werden durch die Lehrer*innen betreut.

Die telefonische Erreichbarkeit der Schule ist über die übliche Festnetznummer 02331-483390 während der Standardöffnungszeiten (08.00 – 13.00 Uhr) gewährleistet, es sei denn die Infektionslage gebietet hier eine andere Handhabung aufgrund notwendiger Schließung des Gebäudes.

Zur Notwendigkeit der Übergangsbetreuung für Montag (16.03.20) sowie Dienstag (17.03.20) bitte ich Sie, falls möglich, Ihr Kind aus Planungsgründen für die Betreuung anzumelden (E-Mail oder telefonisch). Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, so wird Ihnen aber dennoch eine Betreuung von 08.00 Uhr bis 13.15 Uhr garantiert. Eine weiterführende Betreuung durch „Genialis“ findet an diesen Tagen nicht statt.

Zu 2) Für die Folgezeit bitten wir Sie nur bei wirklich unabwendbarer Notwendigkeit das Notbetreuungsangebot in Anspruch zu nehmen. Auch bitten wir um Anmeldung (E-Mail oder telefonisch). Bitte berücksichtigen Sie die Maßgabe der besonderen Bedarfe für Eltern in Schlüsselberufsgruppen (Medizin, Gesundheit, Polizei, Feuerwehr, usw.) sowie bevorzugte Betreuung der besonders betreuungsbedürftigen Jahrgänge 5 und 6. Auch für das Notbetreuungsangebot gilt, dass weiterführende Betreuung durch „Genialis“ nicht erfolgt.

Zu 3) Die Schule wird am Montag, 16.03.2020 über zur Verfügung stehende digitale Lehrmethoden beraten (Nextcloud) und wird nachfolgend über die Fachlehrer*innen den Schüler*innen aller Jahrgänge überall dort, wo dies technische Möglichkeiten und pädagogische Sinnhaftigkeit erlauben, Aufgabenmaterial für häusliches Lernen zukommen lassen. Genau Details zum Ablauf hierzu erhalten Sie und die Schüler*innen in unserer Nextcloud und über Nextcloud Talk am Montagnachmittag.

Weitere Informationen zu möglichen abweichenden Regelungen der Zentralen Prüfungen Klasse 10 erhalten Sie ebenfalls auf digitalem Wege in den Folgewochen. 

Zu 4) Sollte die Veranlassung bestehen, dass einzelne Personenkreise in der Schule zusammenkommen müssen, so werden die betreffenden Personen hierüber zeitnah informiert, sofern nach Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde hierdurch keine Infektionsgefahr besteht.

Sollten nachfolgend durch das Schulministerium NRW weitere Informationen zur CoronaInfektionslage erfolgen, so werden diese über unsere Nextcloud, Ordner „Allgemeine Infos für Eltern“ und unsere Homepage www.heinereal.de allen Eltern und Schüler*innen mitgeteilt. Über weitere aktuelle Entwicklungen informieren wir Sie auch immer auf unseren SocialMedia-Kanälen: Twitter: @heinereal Facebook: @HeineRealHagen

Wir danken Ihnen für Ihre umsichtige und solidarische Verhaltensweise in diesen für uns alle ungewöhnlichen Zeiten.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
C. Osman (Schulleiterin) S. Bornemann (stellv. Schulleiter)