19.04.2020                                                                                                              Elternbrief

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

heute möchte ich Sie informieren, wie es mit der Beschulung Ihrer Kinder weitergeht.

Wir stützen uns auf die Infos, Schul-Mails und Meldungen des Schulministeriums NRW. Die Infos werden fortlaufend aktualisiert und entsprechen dem Stand vom 16.04.2020.


Planungen für NRW bis zum 04. Mai 2020

 

Für die Schulen ist eine vorsichtige, gestufte Wiederaufnahme des Betriebs, vor allem mit Blick auf Schüler*innen, die vor Schulabschlüssen und Abschlussprüfungen stehen, geplant

Am 20. April 2020 sollen in Nordrhein-Westfalen daher zunächst die weiterführenden Schulen wieder öffnen, damit Lehrer*innen und Schulträgern drei Tage Vorlauf erhalten, um die organisatorischen und alle weiteren notwendigen Bedingungen für eine Wiederaufnahme des Unterrichts schaffen zu können.

Ab Donnerstag, den 23. April 2020 sollen dann die ersten Schüler*innen zur Vorbereitung auf ihre Abschlüsse wieder in die Schule gehen können.

Das bedeutet für uns, dass die Schüler*innen des 10. Jahrgangs an Lernangeboten in der Schule teilnehmen können.

Wir haben die Stundentaktung dazu leicht verändert (60-Minuten-Takt) und die Zeiten und Pausenzeiten für die Klassen 10a, b und c versetzt, damit sich möglichst wenige Kinder zur gleichen Zeit auf dem Schulhof und in den Bussen aufhalten.

Anträge auf eine Freistellung werden seitens unserer Schule wohlwollend bearbeitet.

Schüler*innen, die dann zu Hause arbeiten, machen das über die gewohnten Wege in der Nextcloud. Dazu werden alle Lernangebote, die die Lehrkräfte in der Schule geben, auch in unsere Cloud gestellt. Es soll keineswegs Druck oder Angst entstehen, man würde etwas „verpassen“, wenn man nicht in der Schule ist und es entsteht niemandem ein Nachteil. Gleichwohl verstehen wir, dass eine persönliche Unterstützung vor Ort in der Schule guttun kann.

Eine Übersicht über die Lernangebote und Zeiten finden Sie in unserer Nextcloud.

Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen die Schulen schrittweise ab dem 04. Mai 2020 geöffnet werden – zunächst für die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 9 und 10.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig.

Alle Schüler*innen (Jahrgänge 5-10) arbeiten grundsätzlich weiterhin ab dem 20.04.2020 im „Unterricht Online“, genau wie vor den Osterferien mit den Materialien, die ihnen ihre Fachlehrer über die Nextcloud bereitstellen.

Für die Jahrgänge 5-8 wird der “Unterricht Online” auch über den 04. Mai 2020 fortgeführt.

Notbetreuung

Änderungen und Ergänzungen ab 16. April 2020

In den Grundschulen sowie den weiterführenden Schulen wird das Notbetreuungsangebot für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 weitergeführt.

Zur Liste der systemrelevanten Gruppen sind weitere Berufe hinzugefügt worden.

Prüfungen Jahrgang 10

Änderungen und Ergänzungen ab 16. April 2020

Für die Schüler*innen des Jahrgangs 10, die den Mittleren Schulabschluss erwerben sollen, wäre es nicht fair, eine Zentrale Prüfung 10 (ZP10) zu schreiben.

Eine zentrale Prüfung setzt voraus, dass die Schüler*innen ausreichend Zeit hatten, die vorgesehenen Unterrichtsinhalte bis zur Prüfung vollständig durchzuarbeiten.

Dem Jahrgang 10 fehlen dazu aber wichtige drei bis vier Wochen in einem ohnehin kurzen zweiten Halbjahr.

Ein Unterricht kann für diesen Jahrgang nicht in üblichem Maße – also in vollem Umfang mit den vertrauten Lehrkräften und im normalen Klassenverband erfolgen.

Daher werden die ZP durch Arbeiten ersetzt, die von den Lehrkräften erstellt werden.

Diese Arbeiten können dann auch zu einem späteren Zeitpunkt im Mai oder Anfang Juni 2020 geschrieben werden. Die Termine werden in der Schule festgesetzt.

Das Schulministerium NRW wird für diesen Jahrgang ausnahmsweise auf das normale Abschlussverfahren mit Vornoten und Abweichprüfungen verzichten und den Schüler*innen – wie früher – mit ihren Zeugnissen zum Ende des Schuljahres den jeweiligen Abschluss ermöglichen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

Versetzungen

Die sonst üblichen Versetzungsregeln werden im laufenden Schuljahr ausgesetzt, wenn sie keine Abschlüsse oder Berechtigungen vermitteln. Die Schüler*innen würden dann generell in die nächsthöhere Jahrgangsstufe übergehen.

Dies erscheint in Abwägung aller Umstände die gerechtere, die schülerorientiertere Lösung, denn es ist nicht damit zu rechnen, dass wir zeitnah bis zu den Sommerferien wieder in einen Vollbetrieb mit einem Unterricht nach Stundenplan in allen Jahrgangsstufen werden zurückkehren können.

Ende der Erprobungsstufe nach Klasse 6

Aufgrund des eingeschränkten Unterrichts im zweiten Schulhalbjahr sollten keine Entscheidungen der Klassenkonferenz über einen Wechsel des Bildungsgangs – und damit verbunden der Schulform – erfolgen.

Allerdings möchte ich Schüler*innen sowie Eltern auch die Möglichkeit geben, die Entscheidung zu treffen, gegebenenfalls das Schuljahr zu wiederholen.

Eine solche freiwillige Wiederholung soll dann aber nicht als „Sitzenbleiben“ gewertet werden.

Bewertung des Lernens im „Unterricht Online“

Das Schulministerium NRW hat betont, dass die bearbeiteten Aufgaben in der Regel keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen.

Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.

Wir werden darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des „Unterrichts Online“ erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote in den „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ einfließen können.

Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden selbstverständlich nicht in die Zeugnisnote einbezogen.

Wir berücksichtigen hierbei, dass es in dieser Zeit Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es in der Schule ggf. möglich gewesen wäre.

Klassenarbeiten

Nach Wiederaufnahme des Unterrichts können im Ausnahmefall bis zu drei Klassenarbeiten pro Woche angesetzt werden.

Die Anzahl der Klassenarbeiten kann reduziert werden, wenn die Bandbreite eingehalten wird. Die Fachschaften der Fächer mit Klassenarbeiten entscheiden über die Bandbreite.

Ob den Schulen vom Land NRW eine weitere Reduzierung der Klassenarbeiten ermöglicht wird, wird noch entschieden werden.

Ich hoffe, ich konnte einige Ihrer Fragen hiermit beantworten. Sollten sich neue Informationen ergeben, werden wir Sie umgehend benachrichtigen.

Ich empfehle Ihnen sich über die

Internetseite des Schulministeriums www.schulministerium.nrw.de

sowie unseren sozialen Netzwerken bei

Facebook @HeineRealHagen,

Twitter @heinereal,

Instagram @heinereal

oder unserer Homepage www.heinereal.de

auf dem Laufenden zu halten.

Weitere konkrete Informationen erhalten Ihre Kinder tagesaktuell auch über die Klassenleitungen in der Nextcloud der Schule.

Einen Elternbrief zu den Hygienemaßnahmen an unserer Schule erhalten Sie gesondert.

Wir empfehlen, dass Ihre Kinder in nächster Zeit einen Mund-/Nasenschutz in der Schule tragen, den sie selber von zu Hause mitbringen können.

Bitte bleiben Sie und Ihre Familien gesund.

Mit herzlichen Grüßen

C. Osman

Schulleiterin

Heinrich-Heine-Realschule